Kommunale Beschaffung betrifft häufig den Verkehrssektor – sei es bei der Bereitstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder in der Weiterentwicklung der eigenen Fahrzeugflotte. Wie Städte, Gemeinden und Landkreise hier im Sinne der energetischen Verkehrswende handeln können, zeigt eine Broschüre der Deutschen Energie-Agentur (dena). Sie informiert im Leitfaden „Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in Kommunen“ über die Bandbreite der Beschaffungsmodelle und über wirtschaftliche Anreize sowie die rechtlichen Grundlagen des Vergabeverfahrens. Anhand von Beispielen und Formulierungshilfen unterstützt das 25-Seiten-Heft die Vergabestellen auch bei der praktischen Umsetzung.
Der Leitfaden wurde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet. Rechtliche Basis sind das deutsche Klimaschutzgesetz mit dem Ziel, dass das Land bis 2045 treibhausgasneutral sein soll, die Clean Vehicles Directive (CVD) der EU mit neuen Mindeststandards sowie das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG), das die CVD in nationales Recht umsetzt.
Quelle