Nach einem Bericht des „Spiegel“ ist ein Entwurf für ein „Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz“ auf dem Weg. Rüstungsgüter sollen schneller eingekauft werden können.
Ausnahmen beim europäischen Vergaberecht erhofft sich der Gesetzgeber bei Beschaffungen, die „zur militärischen Bereitschaft Europas und der Nato“ beitragen. Dann würden sie laut Magazin als „wesentliches nationales Sicherheitsinteresse“, gelten, sodass diese Ausnahme zur Anwendung kommen kann.
Als ein weiteres Instrument ist die Erhöhung der Schwellenwerte bei Direktvergaben auf 100.000 Euro vorgesehen. Auch will man es Start-ups leichter machen. Hier ist die Möglichkeit von Vorauszahlungen angedacht. Schließlich sollen Klagen gegen Vergabeentscheidungen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Die Maßnahmen sollen bis zum Sommer beschlossen werden. Gleichzeitig laufen die Planungen, was angeschafft werden soll: Im Juni hat der Haushaltsausschuss des Bundestages sieben Beschaffungs- und Weiterentwicklungsprojekte für die Bundeswehr im Wert von mehr als drei Milliarden Euro gebilligt.
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