Das Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau) hilft Planern mit seiner umfangreichen Datenbank zu Ausschreibungstexten, die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) einzuhalten und eine stimmige Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Jetzt gilt eine neue Version des Leistungsbuches. Der Ministeriums-Erlass ersetzt die Regelungen des Erlasses BII6-70419/4#17 vom 1. Dezember 2022, soweit dieser sich auf das STLB-Bau bezieht. Unberührt bleiben die Regelungen zur STLB-BauZ aus dem Bezugserlass. Alle Informationen zu den Änderungen finden sich im Internet unter www.gaeb.de/de/service/was-ist-neu. Neben zahlreichen anderen Details geht es unter anderem um die bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die am 1. August 2023 die Regelungen der Bundesländer für das Recycling von Bauabfällen abgelöst hat. Ins STLB-Bau wurde ein Verweis dazu aufgenommen. Aufgelistet sind auch die Änderungen zu zahlreichen Leistungsbereichen.
Quellen: