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Vergaberechtliche Erleichterungen in Rheinland-Pfalz verlängert

Mit dem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau „Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ vom 4. Oktober 2023 hat Rheinland-Pfalz die bestehenden vergaberechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Sie zielen darauf ab, Vergabeverfahren zur Sicherstellung von Unterkunft und Versorgung von Flüchtlingen und Schutzsuchenden (nicht nur aus der Ukraine) schnell, effizient und rechtssicher durchführen zu können. Für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, die diesem Zweck dienen, gelten folgende Wertgrenzen:

Bauleistungen nach der VOB/A

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 Mio Euro
  • Freihändige Vergabe: 100.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: 100.000 Euro
  • Verhandlungsvergaben: 100.000 Euro

 Rundschreiben des MWVLW Rheinland-Pfalz vom 4. Oktober 2023

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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