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Service, Nachrichten
11.07.2016, Deutschland

VgV für Unterschwelle?

Die angekündigte Reform für Vergabeverfahren unterhalb der Schwelle rückt in greifbare Nähe.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit wohl mit der öffentlichen Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte. Unter dem Arbeitstitel „Unterschwellenvergabeordnung“ erörtert man derzeit, in wie weit Regelungen aus der neuen Vergabeverordnung (VgV) und dem 1. Abschnitt der VOL/A zusammengeführt und übernommen werden sollen. Möglicherweise gibt es bereits erste Textfassungen, die noch die Abstimmungen durchlaufen müssen. Auch der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) und der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschusses für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) müssen noch angehört werden. Auch noch erfolgen müssen die Verbändeanhörung und anschließend die Veröffentlichung der Unterschwellenvergabeordnung. Bisher zielt die Reform des Vergaberechts allein auf Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte und damit für eu-weite Ausschreibungen. VOL-Aufträge unterhalb der Schwelle richten sich derzeit noch nach dem 1. Abschnitt der VOL/A.

Quelle: forum vergabe e.V.

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