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Vergaberecht, Vergabelexikon

Arbeitsgemeinschaft

Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen nach Zuschlagserteilung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Während des Vergabeverfahrens wird dieser Zusammenschluss als Bietergemeinschaft oder im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft bezeichnet. Kennzeichnend für die Arbeitsgemeinschaft ist die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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