Vergabelexikon

Dienstleistungsauftrag

Dienstleistungsaufträge sind nach § 103 Abs. 4 GWB grundsätzlich alle öffentlichen Aufträge, die weder Bau- noch Lieferleistungen zum Gegenstand haben. Dieser Begriff wird sehr weit ausgelegt, Ausnahmen werden dann in den §§ 107 ff. GWB definiert.

Die Einordnung als Dienstleistungsauftrag nach § 103 Abs. 4 GWB ist für das Vorliegen eines Dienstvertrages i.S.v. § 611 BGB oder eines Werkvertrages nach § 631 BGB ohne Bedeutung. Der Begriff des Dienstleistungsauftrags ist unionsrechtlich autonom zu bestimmen.

Der Dienstleistungsauftrag ist auch abzugrenzen von einer Dienstleistungskonzession.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.