Vergabelexikon
Dokumentation
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, während des gesamten Vergabeverfahrens das Verfahren mit allen wesentlichen Entscheidungen zu dokumentieren und abschließend den sog. Vergabevermerk zu verfassen (§ 20 VOB/A, für EU-weite Verfahren: § 8 Abs. 1, 2 VgV, § 8 Abs. 1, 2 SektVO). Darin sind die maßgeblichen Entscheidungen über das Vergabeverfahren, beginnend mit der Entscheidung, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben bis zur Zuschlagserteilung, aufzunehmen.
Hinweis: Die Vergabesoftware AI-Vergabemanager unterstützt Sie unter anderem auch bei der Dokumentation von Vergabeverfahren.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Sie haben Fragen?
Kontakt