Vergabelexikon

Dokumentation

Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, während des gesamten Vergabeverfahrens das Verfahren mit allen wesentlichen Entscheidungen zu dokumentieren und abschließend den sog. Vergabevermerk zu verfassen (§ 20 VOB/A, für EU-weite Verfahren: § 8 Abs. 1, 2 VgV, § 8 Abs. 1, 2 SektVO). Darin sind die maßgeblichen Entscheidungen über das Vergabeverfahren, beginnend mit der Entscheidung, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben bis zur Zuschlagserteilung, aufzunehmen.

Hinweis: Die Vergabesoftware AI-Vergabemanager unterstützt Sie unter anderem auch bei der Dokumentation von Vergabeverfahren.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema Dokumentation im Vergabe24-Blog.

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