Elektronische Auftragsvergabe
Unter elektronischer Auftragsvergabe oder „eVergabe“ werden Vergabeverfahren verstanden, die durch öffentliche Auftraggeber papierlos und rein elektronisch abgewickelt werden. So sehen die Vergabeverfahren neben der elektronischen Vorbereitung einschließlich Bedarfsermittlung die elektronische Abgabe der Bekanntmachungen auf Internetplattformen und Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe bis zur Angebotswertung ausschließlich auf elektronischem Weg vor.
Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation bei EU-weiten Vergaben ist zwingend, und zwar unabhängig vom Liefer- oder Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt. Seit dem 18. April 2016 dürfen EU-weite Bekanntmachungen nur noch elektronisch beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union eingereicht werden.
Seit dem 19. Oktober 2018 dürfen Angebote oberhalb der geltenden Schwellenwerte nur noch elektronisch eingereicht werden (elektronische Angebotsabgabe).
- vgl. Angebotsabgabe
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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