© iStockphoto.com/ericsphotography

Einführung in die EU-Vergaberichtlinien

Die EU-Vergaberichtlinien bestimmen seit nunmehr über 20 Jahren das Vergaberecht in Deutschland. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie es dazu kam und welche Bedeutung die EU-Vergaberichtlinien haben.

Definition

Die ersten EU-Vergaberichtlinien wurden 1992 bzw. 1993 erlassen. Mittlerweile wurden sie zum zweiten Mal komplett reformiert (2004 und 2014). Sie bilden für den klassischen Auftraggeber sowie für den Sektorenauftraggeber den europaweit gültigen Rechtsrahmen für alle Ausschreibungen ab einem bestimmten Auftragswert – sog. Schwellenwerte, die alle zwei Jahre leicht angepasst werden. Zurzeit (bis 31.12.2015) gelten folgende Schwellenwerte:

  • 5.186.000 Euro für Bauaufträge
  • 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • 134.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Bundesbehörden und vergleichbaren Bundeseinrichtungen
  • 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich

EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte bis jetzt in Deutschland im sog. Kaskadenprinzip: Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind die Grundsätze und der Rechtsschutz geregelt. Dieses verweist auf die Vergabeverordnung, die mittlerweile nur noch ein Bindeglied ist, mit einigen materiellen Vorschriften wie die zur Energieeffizienz. Die Vergabeverordnung verweist auf die Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL/A und VOB/A), die in den sog. EG-Paragraphen die eigentlichen Verfahrensregelungen enthalten.

 

Vergaberecht EU und deutsches Vergaberecht – Orientierung im Dschungel der Gesetze

Hier geht’s zum Ratgeber

Bedeutung der EU-Vergaberichtlinien

Öffentliche Aufträge machen in Deutschland ca. 20 % des Bruttoinlandsprodukts aus, etwa 3 % davon betreffen Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte. Obwohl diese Zahl klein erscheint, wurden die nationalen Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen aus europäischer Sicht schon frühzeitig als Hemmnis für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten empfunden.

Die EU-Vergaberichtlinien wollen dem entgegensteuern und legen die Grundsätze für einen fairen und offenen Wettbewerb für alle Bieter EU-weit fest.  Die drei wichtigsten Grundsätze – Nichtdiskriminierung, Transparenz und Wettbewerb – finden sich in allen Verfahrensregelungen der Richtlinien wieder.

Zukünftige Struktur des EU-Vergaberechts

Nach dem Motto „nach der Reform ist vor der Reform“ wurden in Deutschland seit 2006 fast jährlich neue Vergabevorschriften erlassen. Nun steht die nächste Runde bevor, da die EU-Vergaberichtlinien, die 2014 in Kraft getreten sind, bis April 2016 ins Deutsche Recht umgesetzt werden müssen.

Im Zuge der Umsetzung soll die Struktur des Deutschen Vergaberechts umfassend überarbeitet werden: Das GWB wird um die wesentlichen Verfahrensregelungen erweitert. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich entfällt die VOL/A komplett, so dass alle übrigen Regelungen in eine neue Vergabeverordnung kommen. Im Baubereich bleibt die VOB/A erhalten, allerdings wohl abgespeckt  um die Regelungen, die nun ins das GWB gezogen wurden. Die entsprechenden Entwürfe sind noch in Arbeit. Bis jetzt liegt nur der Referentenentwurf des GWB vor, der noch vor der Sommerpause ins Kabinett soll.

Neben den Richtlinien, die schon bestanden und „nur“ reformiert wurden, ist 2014 auch eine Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen in Kraft getreten, die ebenfalls ins Deutsche Recht umgesetzt werden muss. Bis jetzt unterfallen nur Baukonzessionen dem EU-Vergaberecht. Für Konzessionen werden höhere Schwellenwerte gelten.

Fazit

Es ist zu erwarten, dass die neue Vergaberechtsreform erhebliche Veränderungen für die Praxis mit sich bringen wird.

Informationen und Beratung zum EU-Vergaberecht erhalten Sie bei FPS Rechtsanwälte und Notare, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, unter vergaberecht@fps-law.de

Im zweiten Teil der Serie zu den EU-Vergaberichtlinien, der am 10. Juni in unserem Blog erscheint, werden wichtige Regelungen genauer erläutert.