Eine Person im Anzug hält prall gefüllte Aktenordner im Arm vor einem Büroregal. Symbolbild für den Abbau von Bürokratie bei Vergabeverfahren durch neue abweichende Verwaltungsvorschriften.
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Neue Verwaltungsvorschriften vereinfachen Vergabeverfahren seit 1. Juli

Am 1. Juli traten drei neue Abweichende Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kraft. Sie vereinfachen das öffentliche Beschaffungswesen spürbar. Bundesbehörden können die unkomplizierte Verhandlungsvergabe im Unterschwellenbereich nun bis 100.000 Euro ohne besondere Voraussetzungen nutzen. Zudem profitieren innovative Start-ups von erleichterten Direktaufträgen bis zu dieser Wertgrenze. Zivile Sicherheitsbehörden nutzen ab sofort dieselben vereinfachten Einkaufsregeln wie die Bundeswehr.

Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro

Träumen Sie von weniger Bürokratie im Vergabeverfahren? Das Bundeswirtschaftsministerium macht es möglich und krempelt den Einkauf im Unterschwellenbereich um. Ab sofort nutzen Vergabestellen des Bundes die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb deutlich einfacher. Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist diese bürokratiearme Verfahrensart nun ohne besondere Begründung zulässig.

Bisher mussten Einkäufer mühsam nachweisen, warum ein anderes Verfahren nicht infrage kommt. Diese Hürde fällt jetzt weg. Um den Flickenteppich an Regeln zu beenden, entfallen zudem fast alle ministeriumseigenen Sonderregelungen für Wertgrenzen auf Bundesebene.

Sonderregeln für junge Start-ups

Der Bund will gezielt Innovationen fördern und junge Unternehmen stärken. Deshalb erhalten Start-ups durch eigene „Abweichende Verwaltungsvorschriften“ maßgeschneiderte Erleichterungen beim Marktzugang. Die wichtigste Änderung betrifft den unkomplizierten Direktauftrag.

Bundesbehörden können Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an Start-ups vergeben. Bei innovativen Leistungen dürfen Sie Verhandlungsvergaben sogar direkt mit nur einem einzigen Start-up durchführen. Das senkt die Einstiegshürden für junge Firmen massiv.

Mehr Tempo bei der zivilen Sicherheit

Die dritte Neuerung betrifft den Schutz der Bevölkerung und die innere Sicherheit. Bislang galten vereinfachte Einkaufsregeln im Unterschwellenbereich vor allem für die Bundeswehr. Nun weitet das Bundeskabinett diese rechtlichen Erleichterungen spürbar aus.

Ab sofort profitieren auch Bundesbehörden der zivilen Sicherheit, der inneren Sicherheit sowie des Katastrophenschutzes von den beschleunigten Verfahren. Das sichert eine schnelle Versorgung mit lebenswichtiger Ausrüstung in Krisenzeiten.

Praxistipp für Bieter und Start-ups

Ihr Vorteil im Wettbewerb: Suchen Sie als Start-up oder kleineres Unternehmen jetzt aktiv den Kontakt zu Bundesbehörden. Die neuen Wertgrenzen von 100.000 Euro für Direktaufträge und vereinfachte Verhandlungsvergaben machen Sie als flexiblen Partner für die öffentliche Hand hochattraktiv. Platzieren Sie Ihre Angebote daher frühzeitig bei den relevanten Stellen.


FAQ

Was ändert sich bei der Verhandlungsvergabe ab dem 1. Juli?

Bundesbehörden können die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Unterschwellenbereich bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ab sofort voraussetzungslos nutzen. Eigene Sonderregelungen der einzelnen Ministerien fallen weg.

Welche Erleichterungen gelten für Start-ups bei öffentlichen Aufträgen?

Für Start-ups gilt eine neue Wertgrenze für den Direktauftrag von bis zu 100.000 Euro. Zudem dürfen Behörden eine Verhandlungsvergabe direkt mit nur einem Start-up durchführen.

Welche Sicherheitsbehörden profitieren von den neuen Vorschriften?

Neben der Bundeswehr nutzen nun auch zivile Sicherheitsbehörden, die Bundespolizei, Behörden der inneren Sicherheit sowie der Katastrophenschutz die vereinfachten Beschaffungsregeln im Unterschwellenbereich.

Quellen:

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