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Weniger Bürokratie: Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz ist in Kraft

Seit dem 1. Juli 2026 ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz offiziell in Kraft. Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge soll durch höhere Wertgrenzen von bis zu 50.000 Euro im Bund und vereinfachte Eignungsnachweise bürokratische Hürden abbauen. Zudem erleichtert es Abweichungen von der Losaufteilung bei eiligen Infrastrukturprojekten, um Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen.

Höhere Wertgrenzen und weniger Papier

Höhere Wertgrenzen, gelockerte Nachweispflichten und neue Möglichkeiten der Gesamtvergabe sollen die öffentliche Beschaffung beschleunigen. Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz reformiert hierfür punktuell bestehende Gesetze und Verordnungen.

Eine zentrale Neuerung ist die Anhebung der Wertgrenze für Lieferungen und Leistungen im Bund auf 50.000 Euro. Zudem müssen Bieter bei der Eignungsprüfung zunächst nur noch eine einfache Eigenerklärung einreichen.

Zusätzliche Nachweise fordert der öffentliche Auftraggeber erst im weiteren Verlauf von den aussichtsreichsten Unternehmen an. Das spart Bietern und Vergabestellen wertvolle Zeit im Vergabeverfahren.

Erleichterung bei der Losaufteilung

Normalerweise müssen öffentliche Aufträge in Lose aufgeteilt werden. Das neue Gesetz erlaubt nun jedoch weitreichende Ausnahmen von dieser Losaufteilung.

Dies gilt besonders für eilige Projekte aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. So können Vergabestellen dringende Aufträge schneller als Gesamtvergabe in einer einzigen Ausschreibung vergeben.

Geteilte Meinungen in der Praxis

Die Reaktionen aus der Vergabepraxis fallen gemischt aus. Der Vergabeblog spricht angesichts der Neuerungen von einer tiefgreifenden Dynamik.

Das Deutsche Vergabeportal sieht in den Änderungen hingegen noch nicht den ganz großen Wurf. Dennoch rechnet die Bundesregierung mit einer jährlichen Entlastung von knapp 380 Millionen Euro.

Praxistipp für Bieterunternehmen

Ihr Vorteil im Vergabeverfahren: Da zu Beginn eines Verfahrens oft eine reine Eigenerklärung ausreicht, sinkt Ihre Hürde zur Teilnahme an einer Ausschreibung massiv. Bereiten Sie standardisierte Eigenerklärungen vor, um extrem schnell auf neue Ausschreibungen reagieren zu können. Halten Sie die echten Nachweise dennoch im Hintergrund bereit, falls Sie in die engere Auswahl kommen.


FAQ

Was ändert sich durch das Vergabebeschleunigungsgesetz bei Eignungsnachweisen?

Bewerber müssen für die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren zunächst nur noch einfache Eigenerklärungen einreichen. Nur die aussichtsreichsten Bieter müssen im weiteren Verlauf tatsächliche Nachweise vorlegen.

Welche neue Wertgrenze gilt im Bund für Lieferungen und Leistungen?

Durch das neue Vergabebeschleunigungsgesetz wird die Wertgrenze für Lieferungen und Leistungen im Bundesbereich auf 50.000 Euro angehoben.

Wann darf von der Losaufteilung abgewichen werden?

Abweichungen von der Losaufteilung sind bei besonders eiligen Aufträgen zulässig. Dies betrifft vor allem Projekte aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.

Quellen:

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