Fachbeitrag

Ausschreibungen auch für Kleinunternehmen?

Kleinunternehmen als Wirtschaftskraft

Rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen kursieren zahlreiche Gerüchte, die sich hartnäckig halten. Dazu gehört, dass Kleinunternehmen bei den Ausschreibungen wenig Chancen haben. Doch das stimmt nicht. Um zu verstehen, warum öffentliche Ausschreibungen auch für Kleinunternehmen geeignet sind, gilt es zunächst zu verstehen, was ein Kleinunternehmen auszeichnet.

Ein Kleinunternehmen ist ein Unternehmen mit begrenzten Ressourcen und begrenzter Größe. In der Regel sind weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und Jahresumsatz oder Bilanzsumme betragen weniger als 10 Millionen Euro. Kleinunternehmen können als Einzelunternehmen, Partnerschaften oder GmbHs organisiert sein und sind in einer Vielzahl von Branchen und Geschäftsbereichen zu finden. Sie kommen im Einzelhandel, Handwerk, in der Produktion, Gastronomie oder als Dienstleister vor.

Damit sind auch Kleinunternehmen ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze und tragen zum Wirtschaftswachstum bei. Doch sie haben Herausforderungen wie begrenzte Ressourcen, begrenzter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und ein intensives Wettbewerbsumfeld zu meistern. Daher können öffentliche Ausschreibungen für Kleinunternehmen attraktiv sein.

Kleinunternehmen vs. Kleinunternehmerregelung

Übrigens: Nicht jedes Kleinunternehmen macht die Kleinunternehmerregelung für sich geltend. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro ausgefallen ist und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sind Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen oder Waren berechnen und abführen.

Aber nicht für alle Kleinunternehmen ist die Kleinunternehmerregelung die beste Option, denn eventuell entgehen ihnen dadurch steuerliche Vorteile. Manche Unternehmen müssen auch keine Umsatzsteuer abführen, da ihre Waren oder Leistungen nach § 4 UStG ohnehin von der Umsatzsteuer befreit sind.

Alle dürfen teilnehmen

Grundsätzlich dürfen alle Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Die Unternehmensgröße ist dabei nicht unbedingt ein Hinderungsgrund. Kleinunternehmen sollten jedoch beachten, dass öffentliche Ausschreibungen in der Regel spezifische Anforderungen und Kriterien, z. B. hinsichtlich der fachlichen Eignung einer Firma, vorgeben. Und diese muss Ihr Unternehmen erfüllen können, um für den Zuschlag in Betracht gezogen zu werden. Sie sollten daher sorgfältig prüfen, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Andernfalls lohnt sich der Aufwand für eine Bewerbung nicht. Denn praktisch ist es durchaus möglich, dass ein Kleinunternehmen aufgrund seiner geringen Ressourcen mit seiner Bewerbung scheitert. Der Drei-Mann-Handwerksbetrieb kommt kaum für den Bau einer neuen Autobahnbrücke in Frage. Ein Auftrag für einen Teilabschnitt im Rahmen eines Großbauprojekts liegt hingegen durchaus im Bereich des Möglichen.

Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, müssen vor allem ihre Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu können Nachweise über eine gültige Gewerbeanmeldung, eine Haftpflichtversicherung, eine positive Bonitätsbewertung sowie Referenzen und Zertifizierungen im jeweiligen Fachgebiet notwendig sein.

Öffentliche Ausschreibung als Chance

Grundsätzlich gelten folgende Auftraggeber als öffentliche Auftraggeber und können entsprechend öffentliche Ausschreibungen starten:

  • Der Bund
  • Die Länder
  • Kommunen und Gemeinden
  • Hochschulen und Universitäten
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Wohnungsgesellschaften
  • Rundfunkanstalten

Für Kleinunternehmen sind aufgrund der begrenzten Ressourcen vor allem Ausschreibungen von Kommunen und lokalen Trägern von Interesse.

Kommt Ihr Kleinunternehmen für eine Ausschreibung in Frage, gibt es mehrere Vorteile, von denen Sie bei einem Zuschlag profitieren können. Öffentliche Auftraggeber gelten als zuverlässig. Rechnungen werden in der Regel pünktlich bezahlt. Unabhängig von der sicheren Bezahlung kann die Mitarbeit an einem Projekt der öffentlichen Hand auch Bekanntheitsgrad und Prestige des Unternehmens steigern. Weitere Auftraggeber zu gewinnen, wird einfacher.

Fazit

Wenn Sie realistisch bleiben, haben Sie mit Ihrer Bewerbung für eine öffentliche Ausschreibung auch als Kleinunternehmen eine Chance. Realistisch bleiben sollten Sie auch bei der Kalkulation Ihres Angebots. Andernfalls riskieren Sie finanzielle Verluste.

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Die Texterstellung erfolgte in Kooperation mit einem externen Redakteur. Der Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.

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