Ratgeber: Digitales Planen und Bauen mit BIM
- Der Nutzen von BIM
- Rechtliche Aspekte bei BIM
- Chancen und Risiken
- BIM und das Urheberecht
Das digitale Planen, Bauen und Betreiben eines Gebäudes erfolgt beim Building Information Modeling (BIM) mit einem objektorientierten 3D-Modell. Auf dieses haben sämtliche Planungs- und Projektpartner Zugriff. Bauteile und deren Informationen können hierin eindeutig festgelegt, Planungsinhalte daraus automatisiert abgeleitet werden – wenn dafür vorab Algorithmen und Abläufe definiert sind. Dann kann eine hohe Qualität erreicht werden bei:
Für jedes BIM-Projekt müssen sich die Beteiligten im Vorfeld in technischen und organisatorischen Belangen abstimmen. Hierfür stehen ihnen bereits Richtlinien zur Verfügung, die grundlegende Rollen, Aufgaben und Abläufe beschreiben. Die internationale Norm wurde im August 2019 als DIN EN ISO 19650 mit ihren Teilen 1 und 2 veröffentlicht; Teil 3 und 5 liegen als Entwurf vor. Die Norm befasst sich mit dem Informationsmanagement:
Ratgeber: Digitales Planen und Bauen mit BIM
Ergänzt wird die internationale BIM-Standardisierung durch nationale Richtlinien. In Deutschland sind dies vor allem die VDI-Richtlinienreihe 2552 „Building Information Modeling“ und die DIN-Spezifikation (DIN SPEC) 91391 „Gemeinsame Datenumgebungen für BIM Projekte (04/2019)“. Grundlegende Konzepte und Instrumente für einen BIM-Prozess zeigen:
Daneben gibt es weitere VDI-Richtlinien mit Bezug auf BIM zu beachten:
Für einen möglichst reibungslosen Einsatz von BIM gilt es, frühzeitig zu klären und im Projektteam festzulegen, welche Beteiligten welche Modelle und Dokumente wann und in welcher Qualität und Struktur an wen zu liefern haben. Dafür bietet die internationale BIM-Norm Planungsinstrumente, die die VDI 2552 wiederum in ihren Blättern 7 und 10 aufgreift.
In der Praxis hat sich der „BIM-Abwicklungs-Plan“ (BAP) etabliert. Er fasst alle Vereinbarungen für die Projektteilnehmer verbindlich zusammen: Abläufe, Rollen, Leistungen/Informationen, BIM-Anwendungsfälle, IT-Infrastruktur. Seine Basis ist die jeweils objektabhängige „Auftraggeber-Informations-Anforderung“ (AIA) mit den Wünschen und BIM-Anforderungen des Bauherren. Beide Dokumente beziehen sich aufeinander und sind für jedes Projekt individuell auszuhandeln.