Vorteile und Besonderheiten
Eine Zweigniederlassung in Tschechien einzurichten ist im Vergleich zur Gründung einer Handelsgesellschaft schneller und billiger. Der Prozess der Einrichtung einer Zweigniederlassung in Tschechien dauert normalerweise nicht mehr als 2-3 Wochen. Die, im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung, nennt sich Zweigbetrieb. Der Leiter des Zweigbetriebs ist berechtigt, den Unternehmer in allen Angelegenheiten zu vertreten, die den Zweigbetrieb betreffen, und zwar ab Tage, zu dem er als Leiter des Zweigbetriebs ins Handelsregister eingetragen wurde.
Bei der Einrichtung einer Zweigniederlassung, bzw. eines Zweigbetriebs ist es im Vergleich zu den Handelsgesellschaften nicht erforderlich, ein Stammkapital zu gründen. Die gegründete Zweigniederlassung führt selbständig ihre Buchhaltung und erfüllt die steuerlichen Pflichten in der Tschechischen Republik gemäß der tschechischen Rechtsvorschriften. Jede Zweigniederlassung muss ihr eigenen Sitz und ihre eigene Identifikationsnummer haben.
Formelle Anforderungen der Einrichtung
Vor der Eintragung in das Handelsregister soll die Zweigniederlassung eine gewerberechtliche Berechtigung an dem Gewerbeamt besorgen. D.h., die Zweigniederlassung soll die vorgesehene Unternehmenstätigkeit dem Gewerbeamt melden und ihre Fähigkeit zur Ausübung einer solchen Tätigkeit durch entsprechende Genehmigung/Lizenz beweisen. Die Unternehmenstätigkeit muss denen, laut dem tschechischen Recht zulässigen Unternehmenstätigkeiten entsprechen. Ab Tage der Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister ist diese berechtigt, im Rahmen der eingetragenen Unternehmenstätigkeit, in Tschechien zu unternehmen.
Zum Antrag in das Handelsregister sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Auszug aus den ausländischen Handelsregister der Muttergesellschaft und die Satzungen
- Zustimmung des Zweigniederlassungsleiters mit seiner Eintragung ins Handelsregister
- Strafregisterbescheinigung des Zweigniederlassungsleiters (falls er nicht der tschechische Staatsbürger ist)
- Genehmigung der Platzierung des Sitzes einer Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik und Auszug aus dem Grundbuch betreffend Gebäude, in dem die Zweigniederlassung platziert sein soll
- Gewerberechtliche Berechtigung
Die fremdsprachigen Urkunden, sind zugleich mit der tschechischen, beglaubigten Übersetzung und Apostille vorzulegen.
Weitere Informationen zur Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik erhalten Sie gerne bei:
CHSH Kališ & Partners s.r.o., Anwaltskanzlei
Týn 639/1, Prag 1
110 00 Tschechische Republik
Tel.: +420 221 111 711
Fax: +420 221 111 725
Autorin: Mgr. Zuzana Hrbáľová (Rechtsanwältin)
Vorteile und Besonderheiten
Eine Zweigniederlassung in Tschechien einzurichten ist im Vergleich zur Gründung einer Handelsgesellschaft schneller und billiger. Der Prozess der Einrichtung einer Zweigniederlassung in Tschechien dauert normalerweise nicht mehr als 2-3 Wochen. Die, im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung, nennt sich Zweigbetrieb. Der Leiter des Zweigbetriebs ist berechtigt, den Unternehmer in allen Angelegenheiten zu vertreten, die den Zweigbetrieb betreffen, und zwar ab Tage, zu dem er als Leiter des Zweigbetriebs ins Handelsregister eingetragen wurde.
Bei der Einrichtung einer Zweigniederlassung, bzw. eines Zweigbetriebs ist es im Vergleich zu den Handelsgesellschaften nicht erforderlich, ein Stammkapital zu gründen. Die gegründete Zweigniederlassung führt selbständig ihre Buchhaltung und erfüllt die steuerlichen Pflichten in der Tschechischen Republik gemäß der tschechischen Rechtsvorschriften. Jede Zweigniederlassung muss ihr eigenen Sitz und ihre eigene Identifikationsnummer haben.
Formelle Anforderungen der Einrichtung
Vor der Eintragung in das Handelsregister soll die Zweigniederlassung eine gewerberechtliche Berechtigung an dem Gewerbeamt besorgen. D.h., die Zweigniederlassung soll die vorgesehene Unternehmenstätigkeit dem Gewerbeamt melden und ihre Fähigkeit zur Ausübung einer solchen Tätigkeit durch entsprechende Genehmigung/Lizenz beweisen. Die Unternehmenstätigkeit muss denen, laut dem tschechischen Recht zulässigen Unternehmenstätigkeiten entsprechen. Ab Tage der Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister ist diese berechtigt, im Rahmen der eingetragenen Unternehmenstätigkeit, in Tschechien zu unternehmen.
Zum Antrag in das Handelsregister sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Auszug aus den ausländischen Handelsregister der Muttergesellschaft und die Satzungen
- Zustimmung des Zweigniederlassungsleiters mit seiner Eintragung ins Handelsregister
- Strafregisterbescheinigung des Zweigniederlassungsleiters (falls er nicht der tschechische Staatsbürger ist)
- Genehmigung der Platzierung des Sitzes einer Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik und Auszug aus dem Grundbuch betreffend Gebäude, in dem die Zweigniederlassung platziert sein soll
- Gewerberechtliche Berechtigung
Die fremdsprachigen Urkunden, sind zugleich mit der tschechischen, beglaubigten Übersetzung und Apostille vorzulegen.
Weitere Informationen zur Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik erhalten Sie gerne bei:
CHSH Kališ & Partners s.r.o., Anwaltskanzlei
Týn 639/1, Prag 1
110 00 Tschechische Republik
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Autorin: Mgr. Zuzana Hrbáľová (Rechtsanwältin)