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Energieaudit: Die Ersteller

Große Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nachweisen. Dieses wird von einem Experten durchgeführt und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Dazu erhebt das BAFA stichprobenhafte Überprüfungen der Energieaudits und stellt eine öffentliche Liste von qualifizierten Personen bereit, die ein Energieaudit im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) 2015 erstellen können. Das Energieaudit selbst hat angemessen, vollständig und repräsentativ zu sein. Dazu gehört auch eine Analyse der Wirtschaftlichkeit von möglichen Einsparmaßnahmen. Die Ergebnisse müssen verifizierbar sein.

Qualifizierte Energieberater

Nach DIN EN 16247 müssen Auditoren qualifiziert und erfahren sein und hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten. Die Energieberater können ihre Fachkunde beim BAFA prüfen lassen und sich dort registrieren. Anschließend können sie sich auch in die Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eintragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Energieberaters erst auf Anforderung des BAFA im Rahmen der Stichprobenkontrolle durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.

Das Energieaudit kann sowohl von unternehmensexternen Personen wie auch internen Personen durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise der Energiebeauftragte oder Energiemanager des Unternehmens sein. Hierfür muss er über

  • ein einschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudiums auf den Gebieten der Ingenieur- oder Naturwissenschaften (beispielsweise: Umwelttechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Bauingenieurwesen) oder
  • eine einschlägige Meisterprüfung oder staatliche Technikerprüfung (beispielsweise: Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Klimatechnik) und
  • eine mindestens dreijährige eigenverantwortliche, hauptberufliche Tätigkeit verfügen, bei der praktische Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.

Entsprechend qualifizierte Personen vor Ort sind beim BAFA zu recherchieren

Energieeffizienz: Vom Audit zum Energiemanagement?

Ein Audit kann je nach Ausgangslage mit hohen Kosten sowie zeitlicher Belastung interner Ressourcen verbunden sein. Nach einmaligem Aufwand ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Anstrengungen verpuffen. Um hier Nachhaltigkeit zu erzielen, können Unternehmen einen Bericht nach DIN EN 16247 zum Einstieg in ein systematisches Energiemanagement nach ISO 50001 nutzen.

Denn die Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen in etwa denen der Planungsschritte der weltweit gültigen Norm ISO 50001. Sie bietet den Rahmen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Leistung, Energieeffizienz und der Energieeinsparung zu erzielen. Die Umsetzung der ISO-Norm wird extern zertifiziert und überwacht, beispielsweise vom TÜV Süd.

Das deutsche EDL-G fußt auf der Richtlinie 2012/27/EU. Sie verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass das übergeordnete Ziel, die Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 zu steigern, erreicht wird sowie weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zukunft vorbereitet werden.