Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
- Gute Gründe für Nachhaltigkeit
- Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
- Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
- Strategien und Maßnahmen
Der Sommer ist da. In den Büros, Werkhallen und Fabriken steigen die Temperaturen, die nicht nur Menschen sondern auch Maschinen an ihre Grenzen führen. Nicht selten überlegen nun Unternehmer, Kälte- oder Klimanlagen zu installieren oder ihre bereits bestehenden zu verbessern. Doch dies muss nicht unbedingt aus der Firmenkasse bezahlt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen an den Anlagen.
Die Neuerungen der Richtlinien für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 1. Dezember 2016 bringt einige Änderungen im Antrags- und Verwaltungsverfahren mit sich. Entsprechende Maßnahmen von Unternehmen werden vom BAFA finanziell unterstützt. Dabei werden Anträge, die seit dem 1. Januar 2017 dort eintreffen, auf Grundlage der neuen Richtlinie geprüft und darüber entschieden. Für Antragseingänge bis einschließlich 31. Dezember 2016 allerdings gilt noch die vorangehende Regelung.
Die Novellierung sieht vor, dass der Zuschuss nicht mehr von den förderfähigen Kosten abhängt, sondern von der Art der Maßnahme: Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung; Art, Größe und Leistung der Anlage sowie dem eingesetzten Kältemittel. Bei großen Kälte- oder Klima-Anlagen war die Unterstützung bereits vor der aktualisierten Fassung 2016 durch eine maximale Förderung begrenzt. Die neue Richtlinie löst sich somit von den tatsächlichen Investitionskosten und führt die Förderung durch einen Festbetrag ein.
Darüber hinaus darf mit dem Vorhaben nun erst begonnen werden, wenn der Antragsteller den Zuwendungsbescheid erhalten hat. Bisher konnte eine Maßnahme bereits ab Eingang des Förderantrags beim BAFA starten. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe zum Bau oder zur Sanierung einer Kälte- oder Klimaanlage. Das Einbinden eines Sachkundigen der Kältetechnik in das Antragsverfahren entfällt.
Die Leistung der Klima- und Kälteanlage beeinflusst die Förderhöhe unmittelbar, während die anderen Parameter indirekten Einfluss haben. Eine klassische Kompressionskälteanlage mit natürlichem Kältemittel zum Beispiel kann so im Bereich der Industriekälte eine Förderung von bis zu 50.000 Euro bekommen, eine Kompressions-Klimaanlagen bis zu 51.000 Euro und Flüssigkeitskühlsätze bis zu 33.000 Euro. Kompressions-Kälteanlagen im Supermarkt können sogar von besonders hohen Förderungen bis zu 87.000 Euro profitieren.
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Soll darüber hinaus die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden, kann im Rahmen der Kälterichtlinie 2017 zusätzlich eine Bonusförderung in Anspruch genommen werden. Diese gilt beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen, Freikühlern und Regelungstechnik. Die extra Zuschüsse werden aber wirklich nur gewährt, wenn eine Bonusmaßnahme in Kombination mit einer förderfähigen Basismaßnahme (Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung von Kälte- und Klimaanlagen) durchgeführt wird. Die besonderen Fördertatbestände sind miteinander kombinierbar. Bei einer nachträglichen Nutzung vorhandener Abwärme hilft gegebenenfalls das KfW-Programm „Abwärme-Kredit-294“.
Das Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen ist ein Baustein der nationalen Klimaschutzbemühungen und soll folgerichtig auch zur Nachhaltigkeit beitragen: Der Einsatz hocheffizienter Komponenten- und Anlagensysteme sorgt für weniger Energieverbrauch. Dadurch verursacht er letztlich auch geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die staatliche Förderung ist für Unternehmer eine praktische und sogar lukrative Möglichkeit, einen Beitrag zum Klimawandel zu leisten.