Fachbeitrag

Förderung der Energieeffizienz

Der KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt fördert größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen und unterschiedlichste Verbesserungen rund um betriebliche Energieeffizienz, Energie, Umwelt- und Klimaschutz:

  • Maßnahmen, die zu einer Endenergieeinsparung von mindestens zehn Prozent führen. Diese werden am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre oder bei Neuinvestitionen am Branchendurchschnitt fest gemacht.
  • Sanierung und Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden;
  • Innovative Neu- und Weiterentwicklungen zur Energieeinsparung, zur effizienten Energieerzeugung, -übertragung, -speicherung;
  • Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien wie Onshore-Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen;
  • Projekte zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Dazu zählen beispielsweise Materialeinsparungen sowie die Verminderung von Abfall- und Abwasser.

Das KfW-Programm gilt für Investitionen, Betriebsmittel und Innovationen im In- und Ausland. Es wird als beihilfefreier Kredit für gewerbliche Unternehmen zur Verfügung gestellt. Betriebsmittelfinanzierungen sind dabei nur in Verbindung mit Investitionsfinanzierungen möglich.

In drei Schritten zum Kredit

Förderfähige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Sie haben in der Regel einen Gruppenumsatz von 0,5 bis vier Milliarden Euro. Der Konsortialkredit Energie und Umwelt unterstützt aber auch Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen. Über die KfW werden so Vorhaben in Deutschland gefördert und ebenfalls solche deutscher Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland. Ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und die Energieversorgungswirtschaft.

Die KfW beteiligt sich mit Direktkrediten an Bankenkonsortien und Club Deals. Ihr Finanzierungsanteil beträgt maximal 50 Prozent des Fremdkapitalvolumens, meist 15 bis 100 Millionen Euro für ein Projekt. Für diesen KfW-Anteil gelten dieselben Konditionen, die der Antragsteller mit den Konsortialpartnern beispielsweise zur Laufzeit, zum Tilgungsmodus und zur Verzinsung vereinbart hat. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden. Erster Schritt zum Konsortialkredit ist zunächst der Kreditantrag bei einer Bank. Dann folgen dessen Prüfung durch die KfW und der Kreditabschluss. Für größere mittelständische sowie kleine und mittlere Unternehmen gibt es den KfW-Unternehmerkredit Plus.

Nachhaltigkeit finanzieren und garantieren

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen oder die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Der KfW-Konsortialkredit kann grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, wenn deren Gesamtbetrag die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Verknüpfung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ebenfalls möglich, sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand – inklusive KfW-Finanzierung – insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der kompletten Fremdfinanzierung beträgt.

Die Realisierung der geförderten Maßnahme(n) und damit der programmgemäße Einsatz der Mittel ist später nachzuweisen. Die KfW behält sich eine entsprechende Vor-Ort-Prüfung vor. Das Merkblatt zum KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt gibt einen Überblick dazu.

Der KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt fördert größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen und unterschiedlichste Verbesserungen rund um betriebliche Energieeffizienz, Energie, Umwelt- und Klimaschutz:

  • Maßnahmen, die zu einer Endenergieeinsparung von mindestens zehn Prozent führen. Diese werden am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre oder bei Neuinvestitionen am Branchendurchschnitt fest gemacht.
  • Sanierung und Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden;
  • Innovative Neu- und Weiterentwicklungen zur Energieeinsparung, zur effizienten Energieerzeugung, -übertragung, -speicherung;
  • Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien wie Onshore-Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen;
  • Projekte zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Dazu zählen beispielsweise Materialeinsparungen sowie die Verminderung von Abfall- und Abwasser.

Das KfW-Programm gilt für Investitionen, Betriebsmittel und Innovationen im In- und Ausland. Es wird als beihilfefreier Kredit für gewerbliche Unternehmen zur Verfügung gestellt. Betriebsmittelfinanzierungen sind dabei nur in Verbindung mit Investitionsfinanzierungen möglich.

In drei Schritten zum Kredit

Förderfähige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Sie haben in der Regel einen Gruppenumsatz von 0,5 bis vier Milliarden Euro. Der Konsortialkredit Energie und Umwelt unterstützt aber auch Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen. Über die KfW werden so Vorhaben in Deutschland gefördert und ebenfalls solche deutscher Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland. Ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und die Energieversorgungswirtschaft.

Die KfW beteiligt sich mit Direktkrediten an Bankenkonsortien und Club Deals. Ihr Finanzierungsanteil beträgt maximal 50 Prozent des Fremdkapitalvolumens, meist 15 bis 100 Millionen Euro für ein Projekt. Für diesen KfW-Anteil gelten dieselben Konditionen, die der Antragsteller mit den Konsortialpartnern beispielsweise zur Laufzeit, zum Tilgungsmodus und zur Verzinsung vereinbart hat. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden. Erster Schritt zum Konsortialkredit ist zunächst der Kreditantrag bei einer Bank. Dann folgen dessen Prüfung durch die KfW und der Kreditabschluss. Für größere mittelständische sowie kleine und mittlere Unternehmen gibt es den KfW-Unternehmerkredit Plus.

Nachhaltigkeit finanzieren und garantieren

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen oder die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Der KfW-Konsortialkredit kann grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, wenn deren Gesamtbetrag die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Verknüpfung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ebenfalls möglich, sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand – inklusive KfW-Finanzierung – insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der kompletten Fremdfinanzierung beträgt.

Die Realisierung der geförderten Maßnahme(n) und damit der programmgemäße Einsatz der Mittel ist später nachzuweisen. Die KfW behält sich eine entsprechende Vor-Ort-Prüfung vor. Das Merkblatt zum KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt gibt einen Überblick dazu.

Autor

1973 in Darmstadt geboren. Architekturstudium an der TU Darmstadt, Diplom 2001. Berufsbegleitendes Fernstudium PR+plus, 2004 Abschluss als PR-Beraterin (DPRG). Ab 2001 kontinuierlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig, seit 2006 freie Journalistin, Autorin und Leiterin des Büros „Smart Skript – Fachkommunikation für Architektur und Energie“: Konzepte, Redaktion, Veranstaltungen. Homepage: https://www.smartskript.de/

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