Grundsatz 1: Den Zusammenhang Sicherheiten und Bonität beachten
Wie viele Sicherheiten Kreditgeber von ihrem Kreditnehmer verlangen, hängt ganz wesentlich von dessen Bonität ab. Natürlich von der Bonität in der Einschätzung des Kreditgebers. Als Grundlage für die Bonitätseinschätzung dienen den Kreditgebern heute zwei wesentliche Faktoren:
- Das Ergebnis im Ratingverfahren – also der Bewertung des Unternehmens mit Blick auf erstens dessen Zahlen der Vergangenheit (Jahresabschlüsse), zweitens seine aktuelle Entwicklung und seiner Zukunftsaussichten (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planzahlen und Einschätzung zur kaufmännischen Qualifikation) und drittens die Führung des Geschäftsgirokontos.
- Das Ergebnis der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung – also der Ermittlung aus den Zahlen des Unternehmens in Form einer Cashflow-Rechnung, ob das Unternehmen zukünftig Zinsen und Tilgungen wird pünktlich und vollständig zahlen können.
Konsequenz für Unternehmen: Diese Ergebnisse der Kreditgeber sollten Unternehmen kennen. In der Regel bedeutet das, dass sie danach fragen müssen.
Grundsatz 2: Über Kreditsicherheit sprechen
Sicherheiten sind auch ein unbekanntes Thema, weil weder Unternehmen noch Banken gerne darüber sprechen. Dieses Schweigen gilt es zu brechen:
- Unternehmen sollten ihre Kreditgeber ganz konkret fragen, wie diese die einzelnen Sicherheiten bewerten. Denn Kreditgeber gehen dabei vom „Katastrophenfall“ aus: Welchen Wert würde ein vom Kreditgeber als Sicherheit zur Verfügung gestellter Vermögensgegenstand (zum Beispiel Grundschuld auf einer Immobilie, abgetretene Kundenforderung, sicherungsübereignete Maschine, …) im Falle einer zwangsweisen Verwertung voraussichtlich erbringen. Diese Werte liegen in der Regel (sehr) deutlich unter den Vorstellungen des Unternehmens, was den Wert seiner Vermögensgegenstände betrifft.
- Unternehmen sollten mit ihren Banken und Sparkassen klar vereinbaren, für welche Konten (Geschäftsgiro-, Darlehens-Konten) die einzelne Sicherheit gegeben wird. Konkret bedeutet dies, dass in jedem Sicherheitenvertrag (Grundschulden: Iin der Sicherungszweckerklärung) die jeweils betroffenen Kontonummern stehen sollten. Die sogenannten „weiten Sicherungszweckerklärungen“ mit der Formulierung „für alle derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers“ sollten vermieden werden.
- Unternehmen sollten keine Übersicherung hinnehmen. Eine Übersicherung liegt vor, wenn die Summe der Sicherheiten (bewertet von der Bank) nicht nur vorübergehend über der Summe der Kredite liegt (bei ausgezahlten Darlehen Kontostand, bei Kontokorrentkrediten vereinbarte Kreditlinie).
- Unternehmen sollten den Zusammenhang zwischen Sicherheiten und Zinsen bedenken. Je mehr werthaltige Sicherheiten zur Verfügung stellt, desto erfolgreicher wird es über niedrigere Zinssätze verhandeln können.
Grundsatz 3: Sicherheiten können atmen
Welche Kreditsicherheit eine Bank verlangt, hängt laut Grundsatz 1 von der Bonität des Kreditnehmers ab. Dies hat zur Folge, dass die Bank weitere Sicherheiten verlangen kann und wird, wenn sich die Bonität des Unternehmens während der Kreditlaufzeit verschlechtert. Dies ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen (AGB) entsprechend geregelt.
Im Umkehrschluss heißt es natürlich auch: Wenn sich die Bonität des Unternehmens verbessert, kann das Unternehmen auf die Bank zugehen und über eine Verringerung sprich Rückgabe von Sicherheiten verhandeln. Dabei hilft es natürlich sehr, wenn das Unternehmen seine Bonität realistisch einschätzen kann (Grundsatz 1) und die Sicherheitenverträge so gestaltelt sind, dass es einfach ist, einzelne Sicherheiten separat zu verhandeln (Grundsatz 2).
Merke zum Thema Kreditsicherheit: Es ist alles eine Frage der Verhandlungsmachtposition des Unternehmens. Diese systematisch zu steigern, sollte Bestandteil der unternehmerischen Finanzierungsstrategie sein.
Grundsatz 1: Den Zusammenhang Sicherheiten und Bonität beachten
Wie viele Sicherheiten Kreditgeber von ihrem Kreditnehmer verlangen, hängt ganz wesentlich von dessen Bonität ab. Natürlich von der Bonität in der Einschätzung des Kreditgebers. Als Grundlage für die Bonitätseinschätzung dienen den Kreditgebern heute zwei wesentliche Faktoren:
- Das Ergebnis im Ratingverfahren – also der Bewertung des Unternehmens mit Blick auf erstens dessen Zahlen der Vergangenheit (Jahresabschlüsse), zweitens seine aktuelle Entwicklung und seiner Zukunftsaussichten (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planzahlen und Einschätzung zur kaufmännischen Qualifikation) und drittens die Führung des Geschäftsgirokontos.
- Das Ergebnis der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung – also der Ermittlung aus den Zahlen des Unternehmens in Form einer Cashflow-Rechnung, ob das Unternehmen zukünftig Zinsen und Tilgungen wird pünktlich und vollständig zahlen können.
Konsequenz für Unternehmen: Diese Ergebnisse der Kreditgeber sollten Unternehmen kennen. In der Regel bedeutet das, dass sie danach fragen müssen.
Grundsatz 2: Über Kreditsicherheit sprechen
Sicherheiten sind auch ein unbekanntes Thema, weil weder Unternehmen noch Banken gerne darüber sprechen. Dieses Schweigen gilt es zu brechen:
- Unternehmen sollten ihre Kreditgeber ganz konkret fragen, wie diese die einzelnen Sicherheiten bewerten. Denn Kreditgeber gehen dabei vom „Katastrophenfall“ aus: Welchen Wert würde ein vom Kreditgeber als Sicherheit zur Verfügung gestellter Vermögensgegenstand (zum Beispiel Grundschuld auf einer Immobilie, abgetretene Kundenforderung, sicherungsübereignete Maschine, …) im Falle einer zwangsweisen Verwertung voraussichtlich erbringen. Diese Werte liegen in der Regel (sehr) deutlich unter den Vorstellungen des Unternehmens, was den Wert seiner Vermögensgegenstände betrifft.
- Unternehmen sollten mit ihren Banken und Sparkassen klar vereinbaren, für welche Konten (Geschäftsgiro-, Darlehens-Konten) die einzelne Sicherheit gegeben wird. Konkret bedeutet dies, dass in jedem Sicherheitenvertrag (Grundschulden: Iin der Sicherungszweckerklärung) die jeweils betroffenen Kontonummern stehen sollten. Die sogenannten „weiten Sicherungszweckerklärungen“ mit der Formulierung „für alle derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers“ sollten vermieden werden.
- Unternehmen sollten keine Übersicherung hinnehmen. Eine Übersicherung liegt vor, wenn die Summe der Sicherheiten (bewertet von der Bank) nicht nur vorübergehend über der Summe der Kredite liegt (bei ausgezahlten Darlehen Kontostand, bei Kontokorrentkrediten vereinbarte Kreditlinie).
- Unternehmen sollten den Zusammenhang zwischen Sicherheiten und Zinsen bedenken. Je mehr werthaltige Sicherheiten zur Verfügung stellt, desto erfolgreicher wird es über niedrigere Zinssätze verhandeln können.
Grundsatz 3: Sicherheiten können atmen
Welche Kreditsicherheit eine Bank verlangt, hängt laut Grundsatz 1 von der Bonität des Kreditnehmers ab. Dies hat zur Folge, dass die Bank weitere Sicherheiten verlangen kann und wird, wenn sich die Bonität des Unternehmens während der Kreditlaufzeit verschlechtert. Dies ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen (AGB) entsprechend geregelt.
Im Umkehrschluss heißt es natürlich auch: Wenn sich die Bonität des Unternehmens verbessert, kann das Unternehmen auf die Bank zugehen und über eine Verringerung sprich Rückgabe von Sicherheiten verhandeln. Dabei hilft es natürlich sehr, wenn das Unternehmen seine Bonität realistisch einschätzen kann (Grundsatz 1) und die Sicherheitenverträge so gestaltelt sind, dass es einfach ist, einzelne Sicherheiten separat zu verhandeln (Grundsatz 2).
Merke zum Thema Kreditsicherheit: Es ist alles eine Frage der Verhandlungsmachtposition des Unternehmens. Diese systematisch zu steigern, sollte Bestandteil der unternehmerischen Finanzierungsstrategie sein.
20 Jahre leitende Tätigkeit in Banken, zuletzt neun Jahre Vorstandsmitglied einer Volksbank. Seit 1998 freiberuflicher UnternehmerBerater mit den Schwerpunkten Finanzierung, Liquidität, Rating und Bankenkommunikation. Leiter der Fachgruppe „Finanzierung-Rating“ im Verband Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e.V. Autor des Buches: „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln – Praxisleitfaden zur Bankenkommunikation für Unternehmer und Berater" aus dem NWB-Verlag.