Bieten Unternehmen zu günstig an, müssen sie dem Auftraggeber beweisen, dass das Angebot nicht gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften verstößt.
Zwecks Markt- und Kostenerkundung zu Ausschreibungsbeginn sollte der öffentliche Auftraggeber andere Vergabestellen und nicht potenzielle Bieterunternehmen anfragen.