Bieten Unternehmen zu günstig an, müssen sie dem Auftraggeber beweisen, dass das Angebot nicht gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften verstößt.
Zwecks Markt- und Kostenerkundung zu Ausschreibungsbeginn sollte der öffentliche Auftraggeber andere Vergabestellen und nicht potenzielle Bieterunternehmen anfragen.
Die Leistungsbeschreibung ist das wichtigste Element der Vergabeunterlagen. Sie wird deshalb auch gerne als das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen bezeichnet.