Nichteinhaltung der vereinbarten Beschaffenheit: Erfüllt ein Bauwerk nicht die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Bauunternehmer wegen einem Mangel in Anspruch genommen werden.
Preisdruck und weniger Qualität im Vergabeverfahren können zu Verhandlungen über einen Nachtrag führen. Sehr zum Leidwesen für Vergabestelle und Unternehmer.