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Wirtschaftlich oder billig vergeben?

Öffentliche Aufträge sollen auf der Grundlage eines durchgängig geregelten, auf Wettbewerb abzielenden Verfahrens wirtschaftlich, das heißt an den Bieter mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis, vergeben werden. Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe kann mit Wertungssystemen und gewichteten Zuschlagskriterien gearbeitet werden.

Bieter beklagen Billigvergabe

Auf Bieterseite ist allerdings seit vielen Jahren die Klage zu hören, dass in der Vergabepraxis fast ausschließlich der billigste Anbieter den Zuschlag erhält. In 76 Prozent der Bauvergaben bekomme das billigste Angebot den Zuschlag. Nur selten liege das aus Gesamtsicht wirtschaftlich sinnvollste Angebot in Führung. Das ergab eine Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Juli 2015.

Planungsleistungen im Bauwesen würden allzu oft im Preis-, statt im Leistungs- und Ideenwettbewerb vergeben – zu Lasten von Qualität und Sicherheit und mit der Konsequenz einer unwirtschaftlichen Bauausführung und entsprechender Folgekosten, erläuterte Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, das Umfrageergebnis und die darin steckende Kritik an der Vergabepraxis.

Auf die Frage, ob die Bieterklage berechtigt sei, verweist Michael Kordon, Amtsleiter des Staatlichen Bauamts Weilheim und Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, dezent auf den ausgeprägten gesellschaftlichen Trend „Geiz ist geil“ und antwortet dann mit einem dezidierten „Jein“.

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Preiswettbewerb bei guter Beschreibbarkeit

Zu unterscheiden sei zwischen Bau- und Ingenieurleistungen. Bei letzteren seien der kreative Aspekt und Anspruch deutlich höher. Bauleistungen dagegen lassen sich, seiner Praxiserfahrung nach, detailliert und zugleich messbar beschreiben und damit auch dem Preiswettbewerb unterwerfen. Der Preis wiederum ist ein gut messbares Kriterium.

Liegen gleichwertige Angebote vor, die entsprechend der Leistungsbeschreibung in allen Bereichen die zugrundegelegten Normen und Anforderungen erfüllen, dann sei der niedrigste Preis überhaupt kein Thema und ein wunderbar einfaches Zuschlagskriterium. Zumal ein höherer Preis eine entsprechende Mehrqualität leider nicht garantiere. Auch Klaus Faßnacht, im Mainzer Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport Abteilungsleiter für Vergabe und Einkauf, sieht kein Problem in Preiswettbewerben – solange „durch eine perfekte Leistungsbeschreibung alle Bieter das Gleiche anbieten.“

Auch Klaus Faßnacht differenziert nach Auftragsbereichen. Bei technischen Produkten und ehemaligen VOF-Leistungen gewinne in der Regel nicht das billigste Angebot. VOF-Verfahren wären grundsätzlich so angelegt gewesen, dass der Zuschlag nicht einfach an den Billigsten ging. Auch bei technischen (EDV) Geräten werde das entsprechend praktiziert. „Für diese Beschaffungen bedienen sich die Vergabestellen einer Bewertungsmatrix.“ Die Landeshauptstadt Mainz schrieb beispielsweise auch die Beschaffung von Recycling-Papier entsprechend aus.

Das Problem stellten die Bauleistungen dar. „Billigangebote und Nachtragsforderungen sind hier eher die Regel.“

Der nächste Beitrag in der Serie „Wirtschaftliche Vergabe in der Praxis“ erscheint am 19. Mai.

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