© Andrey Popov/Fotolia.com

Unternehmensnachfolge im Notfall

Nicht immer ist das Alter des Inhabers Grund für die Festlegung einer Unternehmensnachfolge. Auch Krankheit oder ein unerwarteter Unfall sowie der eigene Tod können zu diesem Schritt führen. Um eine solch plötzliche Nachfolge nicht ganz unvorbereitet eintreten zu lassen, können Betriebsinhaber Vorkehrungen treffen und gewisse Dinge im Vorfeld festlegen.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge bei Krankheit und Tod

Ist der Unternehmer von heute auf morgen nicht mehr in der Lage, den eigenen Betrieb zu führen, kann dies zu unerwarteten Schwierigkeiten führen. Nicht nur die Betriebsabläufe können stark gestört werden. Auch finanziell kann es die eigene Familie treffen. Daher sollte die Nachfolge nicht nur für das Ausscheiden im Alter geregelt werden. Wichtig ist die Regelung der Unternehmensnachfolge auch, wenn unerwartete Ereignisse eintreten. In einem solchen Notfallplan gilt es, die Führungssituation zu klären. Doch auch die Eigentumssituation muss für eine schnelle Unternehmensnachfolge festgelegt sein. Geregelt werden muss, ob die Entscheidungsbefugnis auf eine oder mehrere Personen aufgeteilt wird. Entsprechend sollten Vollmachten und andere wichtige Dokumente erstellt und für die Unternehmensnachfolge hinterlegt werden. Doch mit der Unternehmensnachfolge für den Notfall sollte sich nicht nur einmalig befasst werden.

Unterlagen aktuell halten

Für die Nachfolgeregelung im Notfall ist es unerlässlich, dass alle Dokumente und wichtigen Unterlagen auf dem neuesten Stand sind. Jede neue Situation im Unternehmen sollte auch für den Notfallplan bedacht werden. Die entsprechenden Dokumente sollten so hinterlegt werden, dass diese im Falle eines Falles schnell zugänglich sind. Dies ermöglicht eine schnelle und reibungslose Regelung der Nachfolge. Der firmeneigene Rechtsanwalt, ein Notar oder auch der Steuerberater sind hierfür die richtigen Anlaufstellen. Entsprechend sollte über diesen Schritt der Unternehmensnachfolge auch vertrauenswürdiges Personal informiert sein, welches sich bei Notwendigkeit entsprechend kümmern kann. Doch nicht nur für den Betriebsablauf gilt es die Nachfolge festzulegen. Der Inhaber muss auch entsprechende Regelungen für die eigene Familie treffen. Denn auch diese gilt es für den Notfall abzusichern und die eventuell geplante familiäre Nachfolge festzuhalten. Diese Notfallplanung sollte nicht erst erfolgen, wenn ein gewisses Alter erreicht ist. Unfall und Krankheit können jeden treffen und sollten auch als Unternehmer bedacht sein.

Die IHKs bieten für den Fall der Fälle Unterstützung an: