Fällige Steuern bei Unternehmensnachfolge
Wird durch die Nachfolgeregelung Eigentum übertragen, werden für den ehemaligen Inhaber und den Nachfolger Steuern fällig. Neben der Einkommenssteuer und der Grunderwerbssteuer können dies bei der Unternehmensnachfolge auch die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer sein. Im deutschen Steuerrecht wird dabei unterschieden, ob dies durch Vererbung oder Schenkung, den Unternehmensverkauf oder Verpachtung erfolgt. Werden Steuern dann durch das Unternehmen gezahlt, kann dies nach der Unternehmensnachfolge zu finanziellen Engpässen führen. Im schlimmsten Fall kann dies den Ruin des Betriebes bedeuten.
Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten, ist der Steuerberater die erste Anlaufstelle. Gerade durch die Veränderungen im deutschen Steuerrecht können getroffene Vereinbarungen schnell zu einer höheren Steuerschuld als gewünscht führen. Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte eine regelmäßige Prüfung selbstverständlich sein. Doch bei der Unternehmensnachfolge gibt es noch andere Seiten zu beachten.
Unternehmensnachfolge und die rechtliche Seite
Nicht nur in Punkto Steuern muss die Planung für die Unternehmensnachfolge gut durchdacht sein. Der Gesetzgeber sieht für den Antritt der Unternehmensnachfolge auch rechtliche Regelungen vor. Diese können allerdings individuell geregelt werden, was aber in jedem Fall schriftlich fixiert sein sollte. Zudem existieren bereits Verträge, die bei einer Unternehmensnachfolge meist weiter Bestand haben. Um sowohl dem Nachfolger als auch dem scheidenden Unternehmer darüber einen Überblick zu verschaffen, sollte eine schriftliche Bestandsaufnahme erfolgen.
Eine Einigung mit dem potentiellen Nachfolger über die Erbsituation ist ebenfalls empfehlenswert. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können strittige Punkte rechtskräftig von einem Notar beglaubigt werden. Ein weiterer rechtlicher Aspekt ist die Wahl der passenden Unternehmensform vor der Übergabe. Denn diese kann Auswirkungen auf die steuerliche Lage aber auch die Nachfolge selbst haben. Ein Fachanwalt hilft in einem solchen Fall, die entsprechende Unternehmensform zu finden. Gleichzeitig kann er helfen, eine Absichtserklärung und den Übergabevertrag zu gestalten bzw. rechtlich einwandfrei zu formulieren. So steht einer rechtsgültigen Unternehmensnachfolge nichts mehr im Wege.
Das BMWi bietet vielfältiges Informationsmaterial zum Thema Unternehmensnachfolge an:
Fällige Steuern bei Unternehmensnachfolge
Wird durch die Nachfolgeregelung Eigentum übertragen, werden für den ehemaligen Inhaber und den Nachfolger Steuern fällig. Neben der Einkommenssteuer und der Grunderwerbssteuer können dies bei der Unternehmensnachfolge auch die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer sein. Im deutschen Steuerrecht wird dabei unterschieden, ob dies durch Vererbung oder Schenkung, den Unternehmensverkauf oder Verpachtung erfolgt. Werden Steuern dann durch das Unternehmen gezahlt, kann dies nach der Unternehmensnachfolge zu finanziellen Engpässen führen. Im schlimmsten Fall kann dies den Ruin des Betriebes bedeuten.
Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten, ist der Steuerberater die erste Anlaufstelle. Gerade durch die Veränderungen im deutschen Steuerrecht können getroffene Vereinbarungen schnell zu einer höheren Steuerschuld als gewünscht führen. Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte eine regelmäßige Prüfung selbstverständlich sein. Doch bei der Unternehmensnachfolge gibt es noch andere Seiten zu beachten.
Unternehmensnachfolge und die rechtliche Seite
Nicht nur in Punkto Steuern muss die Planung für die Unternehmensnachfolge gut durchdacht sein. Der Gesetzgeber sieht für den Antritt der Unternehmensnachfolge auch rechtliche Regelungen vor. Diese können allerdings individuell geregelt werden, was aber in jedem Fall schriftlich fixiert sein sollte. Zudem existieren bereits Verträge, die bei einer Unternehmensnachfolge meist weiter Bestand haben. Um sowohl dem Nachfolger als auch dem scheidenden Unternehmer darüber einen Überblick zu verschaffen, sollte eine schriftliche Bestandsaufnahme erfolgen.
Eine Einigung mit dem potentiellen Nachfolger über die Erbsituation ist ebenfalls empfehlenswert. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können strittige Punkte rechtskräftig von einem Notar beglaubigt werden. Ein weiterer rechtlicher Aspekt ist die Wahl der passenden Unternehmensform vor der Übergabe. Denn diese kann Auswirkungen auf die steuerliche Lage aber auch die Nachfolge selbst haben. Ein Fachanwalt hilft in einem solchen Fall, die entsprechende Unternehmensform zu finden. Gleichzeitig kann er helfen, eine Absichtserklärung und den Übergabevertrag zu gestalten bzw. rechtlich einwandfrei zu formulieren. So steht einer rechtsgültigen Unternehmensnachfolge nichts mehr im Wege.
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