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Service, Nachrichten
20.11.2017, Bayern

Änderungen im VHB Bayern

Durch das Inkrafttreten des Bauvertragsgesetzes sind Anpassungen in den Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen (VHB Bayern) erforderlich.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr weist hinsichtlich der Fortschreibung des VHB Bayern darauf hin, dass infolge des Inkrafttretens des Bauvertragsgesetz (§§ 650a – 650h BGB) zum 01.01.2018 zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen Anpassungen in den Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen (VHB Bayern) erforderlich sind. In Vorgriff auf die Fortschreibung des VHB Bayern werden die aktualisierten Formblätter und einzelne Richtlinien mit Stand „Oktober 2017“ eingeführt.

Die Dokumentation der Änderungen können dem OBBS IIZ5-40012.1-1 vom 25.10.2017 entnommen werden.

Quelle: Newsletter der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, Ausgabe November 2017

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