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Service, Nachrichten
17.08.2016, Bayern

Änderungen im VHB Bayern

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr weist auf Änderungen im VHB Bayern hin.

Das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (VHB Bayern) erfuhr mit Wirkung vom 31. Mai 2016 eine Aktualisierung. In einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurden die notwendigen Ergänzungen und Fortschreibungen des VHB Bayern bekannt gegeben. Die Aktualisierung erfolgte bereits im April 2016.

Die Fortschreibung ist das Ergebnis der Umsetzung der EU-Richtlinie und des Inkrafttretens der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung, der VOB/A Abschnitt 1, der VOB/A – EU (Abschnitt 2) und der VOB/A – VS (Abschnitt 3) und folgt zudem aus den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „AG I Leistungen“. Die vom BMUB im VHB Bund und vom BMVI im HVA-B-StB vorgegebenen und geänderten Formblätter und Richtlinien wurden in das Vergabehandbuch Bayern mit Stand April 2016 eingearbeitet.

Die Formulare stehen zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Bekanntmachung auf den Internetseiten des bayerischen Innenministeriums als bearbeitbare Formblätter bereit. Alle geänderten Richtlinien und Formblätter haben in der Fußzeile die Ergänzung „Stand April 2016“ erhalten. In der Lesefassung sind die wesentlichen Änderungen zusätzlich durch eine seitliche rote Linie gekennzeichnet.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

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