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Service, Nachrichten
15.12.2011, Deutschland

Änderungen in der VOB/A

Der DVA veröffentlichte seine erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 für die Änderungen und Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen Teil A (VOB/A).

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) veröffentlichte am 02.12.2011 im Bundesanzeiger seine erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 für die Änderungen und Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen Teil A (VOB/A).

Die Neufassung des Abschnitts 2 der VOB/A ersetzt den bisherigen und dient der Umsetzung des im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 verankerten Ziels der Bundesregierung zur weiteren Vereinfachung des Vergaberechts.

Der Abschnitt 3 der VOB/A hingegen wird neu eingeführt und soll der Neuregelung von Vergabebestimmungen für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit auf EU-Ebene Rechnung tragen.

Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 der VOB/A wird durch einen entsprechenden Verweis in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit– VSVgV) für Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die VSVgV wird zurzeit von der Bundesregierung vorbereitet.

Die entsprechenden Änderungen in der Vergabeverordnung werden voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten, bis dahin sind die Änderungen von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.

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