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Service, Nachrichten
22.01.2016, Deutschland

Aktualisierung der VOB

Die neue VOB/A und VOB/B wurden am 19. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Erarbeitet wurden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Der erste Abschnitt der VOB/A bezieht sich auf nationale Vergaben und muss dementsprechend im Haushaltsrecht eingeführt werden. Der zweite und dritte Abschnitt regeln die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben. Die Änderungen der drei Abschnitte sollen erst dann angewendet werden, wenn die übrigen Abschnitte der VOB/A in Kraft treten. Voraussichtlicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderungen ist der 18. April 2016. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, hängt jedoch von der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts ab. Nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung am 20. Januar benötigt die Verordnung noch die Zustimmung des Bundestags sowie des Bundesrats . Die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht muss Deutschland bis zum 18. April 2016 vornehmen.

Die VOB/B hingegen befasst sich mit der Durchführung von Verträgen. Rechtlich gesehen kann sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen verstanden werden. Das heißt, dass sie zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden muss, um gültig zu sein.

Quelle: forum vergabe e.V.

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