In Berlin steigt zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Die Erste Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) (GVBl. für Berlin vom 27.04.2024 S. 114) wurde auf der Sitzung des Senats am 9. April 2024 erlassen und ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten.
Sie findet Anwendung für alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen werden. Unternehmen, die Leistungen für das Land Berlin erbringen, werden damit verpflichtet, ihren im Rahmen öffentlicher Aufträge eingesetzten Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 13,69 Euro brutto zu zahlen.
Quellen:
- Vergabeservice-Newsletter vom 30.04.2024
- Vergabeservice des Landes Berlin
- Pressemitteilung Senatskanzlei Berlin vom 09.04.2024