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Bitkom für Preisgleitklauseln auch im ITK-Bereich

Der ITK-Verband Bitkom setzt für seine Branche auf Preisgleitklauseln, um auf die hohe Inflation in Deutschland zu reagieren. Es gebe häufig langfristig angelegte Ausschreibungsprozesse und mehrjährige Rahmenverträge –  damit würden akute Kostensteigerungen zu einem Problem, heißt es in einem Positionspapier des Bitkom. 

Zwar könnten mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) Preisanpassungen grundsätzlich vereinbart werden, sie seien jedoch jährlich auf maximal 3 Prozent gedeckelt und kämen nicht bei allen Ausschreibungen zum Tragen.

Der Verband macht in seinem Papier Vorschläge für die Ausgestaltung von Preisgleitklauseln und stellt Referenzindizes vor, nach denen sich eine angemessene Preisanpassung im ITK-Umfeld ermitteln lässt. Verhindern könne man über diesen Weg laut Bitkom auch, dass mittelständische Unternehmen und Start-ups in ihrer Existenz gefährdet würden. Sie könnten Negativmargen weniger gut auffangen als große Anbieter.

Das Positionspapier geht auf die Besonderheiten der ITK-Branche ein. Es enthält kurze Formulierungsvorschläge für Preisgleitklauseln.

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