Bundesregierung widerspricht Mahnschreiben der EU
In einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Auftragswertermittlung hat die Bundesregierung ihre Auslegung des Rechts verteidigt. Eine Entscheidung scheint in weiter Ferne.
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet. Die Bundesregierung hatte bis zum 28. Mai Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Gegenstand des Mahnschreibens war die Umsetzung der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen mit Losaufteilung. In der deutschen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) regelt Paragraf 3, Absatz 7, wie ein Auftragswert ermittelt wird. Grundsätzlich ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungsleistungen hat der deutsche Gesetzgeber jedoch festgelegt, dass nur Lose über gleichartige Leistungen addiert werden müssen. Laut Medien ist eine Ausnahme für Planungsleistungen nicht von der EU-Richtlinie gedeckt.
Wie das Wirtschaftsministerium nun auf Anfrage mitteilt, hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission fristgerecht am 28. Mai geantwortet und in dem Schreiben die korrekte Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verteidigt. Brüssel könne nun das Vertragsverletzungsverfahren mit der begründeten Stellungnahme weiterführen oder einstellen. Möglich sei laut Ministerium auch, dass die Kommission weitere Nachfragen formuliert.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Pressestelle