Am 5. Mai 2021 hat der Bundestag die 5. Novelle der Handwerksordnung verabschiedet. Mit dem fünften Gesetz „zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ will die Bundesregierung u.a. die Handwerksordnung an die Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen.
Mit der Novellierung wird außerdem auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht reagiert, zum Beispiel die aktuelle Bezeichnung von Gewerben. Gleichzeitig werden die Meisterprüfungsverfahren flexibilisiert und das Ehrenamt gestärkt.
Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen mit Einsparungen in Höhe von bis zu 8,62 Millionen Euro.