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Service, Nachrichten
11.08.2014, Bayern

Das wirtschaftlichste Angebot

Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie veröffentlichte den Leitfaden „Das wirtschaftlichste Angebot“.

Die Wertung von Angeboten im öffentlichen Vergabeverfahren ist eine heikle Angelegenheit. Oftmals erhält das billigste Angebot den Zuschlag, das aber nicht zwingend auch das wirtschaftlichste ist. Hohe Folgekosten sind dabei leider keine Seltenheit. Bereits in der Leistungsbeschreibung, aber auch bei der Angebotswertung werden Spielräume von den öffentlichen Vergabestellen nicht genutzt. Auf diese Gestaltungsmöglichkeiten verweist der neue Leitfaden „Das wirtschaftlichste Angebot“ des bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Die darin enthaltenen Hinweise sollen dem Auftraggeber einen Überblick über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und den Wertungsablauf geben. Außerdem werden Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume bei der Erstellung der Vergabeunterlagen aufgezeigt.

Zum Leitfaden „Das wirtschaftschaftlichste Angebot“ gelangen Sie hier.

Quelle: Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

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