Am 14. Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussierten, proaktive und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Es wurde am 18. Januar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am dem 19. Januar 2021 in Kraft getreten.
Die 10. Novelle des GWB verfolgt das Ziel, den Wettbewerb auf den digitalen Märkten zu regeln. Die Anpassungen umfassen die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, Änderungen in der Fusionskontrolle, Umsetzung der ECNplus-Richtlinie und Änderungen im Verwaltungsverfahren.
Aus Sicht des Vergaberechts sind die Änderungen im Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) relevant.