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Service, Nachrichten
07.07.2023, Hamburg

Hamburger Senat will Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts

Der Hamburger Senat hat ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Er will damit angesichts einer hohen Arbeitsbelastung die Handlungsfähigkeit in den Vergabestellen sichern.

Das vom Senat beschlossene Vorschaltgesetz wurde an die Hamburgische Bürgerschaft weitergeleitet. Es sieht vereinfachte Beschaffungsverfahren bis zum Erreichen eines Wertes von 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich vor. „Oberhalb dieser Schwelle findet wie bislang die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung vollständig Anwendung. In diesem Bereich können ökologische und soziale Auswahlkriterien gezielt Eingang in die Vergabeverfahren finden und Steuerungswirkung am Markt entfalten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats.

Der Entwurf enthält noch keinen Vorschlag zur Tariftreue. Hier will der Senat auf die Pläne des Bundes warten und die Neuregelungen vom übrigen Gesetzesvorhaben abtrennen.

Die Arbeitnehmervertreter kritisieren die Pläne: Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Gewerkschaften glauben sie, dass die „derart hohen“ Vergabegrenzen im Prinzip das Vergabegesetz gleich wieder aushebeln. Soziale und ökologische Kriterien könnten kaum Wirkung entfalten. Auch die Abkopplung von Tariftreue- und Mindestlohnfragen ist nicht in ihrem Sinne.

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