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Service, Nachrichten
20.09.2013, Deutschland

Hilfe durch die IHK

Die IHK Lippe zu Detmold stellt online ein Berechnungstool für Erstattungsansprüche bereit.

In einer Pressemitteilung Anfang September weist die IHK Lippe zu Detmold drauf hin, dass es neue Regeln bei der Energiesteuer gibt. Bis 2012 nutzten bundesweit etwa 30.000 Unternehmen den Spitzenausgleich nach §55 des Energie- sowie §10 des Stromsteuergesetzes. „Bis Ende 2012 haben die Unternehmen die besonderen Belastungen aus der Ökosteuer ohne zusätzliche Anforderungen geltend machen können. Das ändert sich mit diesem Jahr.“ sagt Matthias Carl, stellvertretender Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). In diesem Jahr müssen Unternehmen durch eine Zertifizierungsgesellschaft nachweisen, dass sie Energieeffizienzmaßnahmen entwickeln und durchführen.

Laut der „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz“ (SpaEfV) müssen die Unternehmen für 2013 eine verantwortliche Person benennen sowie den Verbrauch erfassen und analysieren. Alternativ dazu können sie auch einen Teil des Unternehmens komplett zertifizieren lassen. Unternehmen, die bereits zertifiziert sind, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Die IHK weist darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen bzw. Energiecontrolling bezuschusst. Hiervon profitieren jedoch nur Unternehmen, für die die Einführung nicht gesetzlich verpflichtend ist.

Die IHK hilft weiter

Für Industrie und Handwerk, als das produzierende Gewerbe, bietet die IHK Lippe zu Detmold seit Einführung der ökologischen Steuerreform ein Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool zur Verfügung. Das Tool wird seit diesem Zeitpunkt ständig aktualisiert und berücksichtigt so auch die aktuelle Gesetzeslage. Das Berechnungstool im Excel-Format berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach dem Energie- sowie dem Stromsteuergesetz. Ein Merkblatt zur Energie- und Stromsteuer, das ebenfalls fortlaufend aktualisiert wird, steht ebenfalls zum Download bereit.

Zum Merkblatt und dem Berechnungstool gelangen Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung der IHK Lippe zu Detmold Nr. 90/2013 vom 09.09.2013

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