Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat eine Änderung der Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, beschlossen: Befristet bis zum 31. Dezember 2025 können Bauleistungen per freihändiger Vergabe bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro netto vergeben werden. Direktaufträge sind bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich. Die Änderungen betreffen §3a der VOB/A, erster Abschnitt.
Das Ministerium weist in seinem Erlass darauf hin, dass sich damit jedoch nichts Grundsätzliches ändert: So müssten die „vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Dokumentationspflichten“ wie gewohnt eingehalten werden.
Der Vorgang wurde unter dem Zeichen BAnz AT 02.04.2025 B7 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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