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Service, Nachrichten
25.04.2013, Deutschland

Kartellverfolgung im Bereich Vergabe

Ausschreibungsbetrug soll verstärkt verfolgt werden. Dazu gründete sich das „Netzwerk Submissionsabsprachen“.

Das erste Treffen fand bereits Anfang Februar letzten Jahres statt. Das Bundeskartellamt lud Landeskartellbehörden und Staatsanwälte ein und schuf mit ihnen zusammen das „Netzwerk Submissionsabsprachen“. Ziel des Netzwerks ist es, die Aufklärungsquote weiter zu erhöhen. „Bei der Verfolgung von Submissionsabsprachen – dem sogenannten Ausschreibungsbetrug – gibt es eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft. Durch die gegenseitige Unterstützung und Bündelung unserer Kräfte können wir die Verfolgung dieser Taten wesentlich effizienter und schlagkräftiger gestalten.“, begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes die Tätigkeit des Netzwerkes. Anfang April 2013 trat nun das Netzwerk erneut zusammen.

Während es im letzten Jahr vor allem um rechtliche und praktische Fragen ging, die von Verfahrensbeginn bis zum Abschluss regelmäßig auftreten, etwa die Organisation von gemeinsamen Durchsuchungen, diskutierte man in diesem Jahr, wie das Aufdecken von Ausschreibungsbetrug durch Bonusantragsteller im Strafverfahren honoriert werden kann. Dieses Thema ist besonders bedeutsam, da illegale Absprachen zwischen Wettbewerbern über Angebotsabgaben oft nur dann aufgedeckt werden können, wenn sich unmittelbare Mittäter selbstanzeigen. Angebotsabsprachen werden als verbotenes Kartell geahndet und mit hohen Bußgeldern für die beteiligten Unternehmen bestraft. Nach §298 des Strafgesetzbuches sind diese Taten aber auch strafbar und fallen somit in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft.

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