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Service, Nachrichten
16.02.2016, Deutschland

Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen

Der Deutsche Städtetag fordert Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz.

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zum § 46 Energiewirtschaftsgesetz zugestimmt. Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Entwurf soll die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und einfacher regeln.

Kommunale Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen diesen Beschluss: „Unklare gesetzliche Vorgaben und viele obergerichtliche Urteile haben in den vergangenen Jahren zu Rechtsunsicherheiten bei der Konzessionsvergabe geführt. Im Ergebnis kostet das Zeit und Geld. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.“, erklärten der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy, der Beigeordnete des Deutschen Landkreistages Dr. Kay Ruge, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg sowie die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Katherina Reiche.

Der Gesetzentwurf greife eine Reihe zentraler kommunaler Forderungen auf. So enthalte er zum ersten Mal Vorgaben zum Netzkaufpreis. Ebenfalls sei auch der Umfang der Informationen, die der Altkonzessionär dem Neukonzessionär übermitteln muss, geregelt. Die Gewährleistung der Weiterzahlung der Konzessionsabgabe bei Rechtsstreitigkeiten sei ein weiterer wesentlicher Aspekt. In Bezug auf die zulässigen Kriterien bei Konzessionsvergaben seien nun zudem auch kommunale Belange aufgeführt. Dies bewerten die kommunalen Spitzenverbände sowie der VKU positiv.
Dennoch fordern die Verbände weitere gesetzliche Anpassungen, um eine effektivere Energiepolitik zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • die Berücksichtigung der lokalen und regionalen Gegebenheiten
  • die Vereinbarkeit von Konzepten zum Klimaschutz und der Energiepolitik mit dem neuen Konzessionär
  • rechtssichere Gestaltung des Vergabeverfahrens durch die Mitwirkung der neutralen Vergabekammern

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 03.02.2016

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