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Service, Nachrichten
22.01.2019, Thüringen

Landesaufträge künftig nur bei Mindestlohn von 10,04 Euro

Große und kleine Bauaufträge, Regionalbahnen, Reinigungsdienste, Schulbuchlieferungen - Land und Kommunen sind für viele Firmen wichtige Auftraggeber.

Die Landesregierung hat bei dem geplanten Mindestlohn für Mitarbeiter von Unternehmen, die sich um Aufträge des Landes bewerben, nachjustiert. Statt wie bisher beabsichtigt 9,54 Euro pro Stunde sollen diese Unternehmen ihren Beschäftigten künftig einen Mindestlohn von 10,04 Euro zahlen. Das sieht die Novelle des Thüringer Vergabegesetzes vor, die am 22. Januar 2019 vom Kabinett beschlossen wurde. Das Gesetz, das noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden soll, sieht laut Tiefensee zudem Vereinfachungen für Firmen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge vor.

Als Grund für die kurzfristige Anhebung des Mindestlohns nannte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) die Orientierung an den zu Jahresbeginn erhöhten Mindestlohn für Gebäudereiniger von 10,05 Euro. Die Lohnverpflichtung bei Auftragsvergaben soll nur für Branchen gelten, in denen es keine Tarifverträge gibt. Aufträge vergibt das Land vor allem im Bau, in der Dienstleistungsbranche und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV).

Betreiberwechsel ohne Verschlechterung

Im Nahverkehr soll das Gesetz auch klarstellen, dass sich durch Betreiberwechsel etwa im Regional-Bahnverkehr die Lohn- und Sozialstandards für die Beschäftigten nicht verschlechtern.
ÖPNV-Leistungen sollen demnach nur noch an Betriebe mit Tariflöhnen vergleichbarer Bezahlung vergeben werden.

Land und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Volumen von rund einer halben Milliarde Euro. Für die Kommunen gilt der Mindestlohn als Kriterium für die Auftragsvergabe allerdings nicht.

Mehr Vereinfachung und soziale Kriterien

Als Beispiel für Vereinfachungen im Gesetz nannte Tiefensee die auf 1.000 Euro verdoppelte Wertgrenze für Aufträge, die Land und Kommunen „freihändig“, also ohne Ausschreibung direkt vergeben können. Firmen, die bereits für öffentliche Auftraggeber tätig sind, müssen bei Neuaufträgen innerhalb von einem Jahr nicht noch einmal Eignungsnachweise vorlegen.

In der Gesetzesnovelle spielen soziale und Umweltaspekte bei der Entscheidung der Auftraggeber für bestimmte Bieter künftig eine stärkere Rolle. Sie sollen stärker darauf schauen, ob Firmen etwa Schwerbehinderte oder Langzeitarbeitslose beschäftigen oder besonders umweltfreundlich arbeiten. Zugunsten kleiner Firmen soll zudem die bisherige Regelung wegfallen, wonach bei Auftragsvergaben Firmen mit mindestens 25 Mitarbeitern bevorzugt werden.

Quelle: dpa

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