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Service, Nachrichten
11.07.2019, Thüringen

Landtag beschließt neues Vergabegesetz in Thüringen

Das Vergabegesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft und sieht ökologische Kriterien sowie die Anhebung des Vergabemindestlohns vor. Damit löste es eine teils hitzige Debatte aus.

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig mindestens 11,42 Euro brutto pro Stunde zahlen, wenn sie Aufträge vom Land Thüringen haben wollen – mit dieser zentralen Festlegung beschloss der Thüringer Landtag Anfang Juli ein neues Vergabegesetz mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen sowie der AfD-Fraktion. Die CDU votierte dagegen.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums können Unternehmen auch weniger als 11,42 Euro zahlen – allerdings nur, wenn sie in einer Branche tätig sind, in der es einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt, der niedrigere Löhne vorsieht.

Auch ökologische Kriterien

Zu weiteren Vorgaben in dem Gesetz zählen ökologische Kriterien. Grünen-Parlamentarier Olaf Müller betonte, dass öffentliche Aufträge noch enger an das Lebenszyklusprinzip eines Produkts gekoppelt seien. Das Produkt wird dabei ganzheitlich betrachtet – Energie- oder Entsorgungskosten etwa werden mit berücksichtigt.

Während Mario Voigt (CDU) das Gesetz als Investitionsverhinderungsgesetz bezeichnete, mit dem die Landesregierung zu stark in die Wirtschaft eingreife, verteidigte Susanne Hennig-Wellsow (Linke) den Beschluss: Das Gesetz sei ein Baustein, um die Löhne im Land anzuheben. Es tritt spätestens zum 1. Dezember in Kraft.

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