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Service, Nachrichten
16.11.2020, Bayern, Deutschland

Leitfaden zur Umsetzung von E-Rechnungen in Bayern

Bei Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich sind Landratsämter in Bayern seit einigen Monaten zur elektronischen Annahme von E-Rechnungen verpflichtet.

Der Bayerische Landkreistag hat rechtliche Informationen und Hinweise zur Umsetzung veröffentlicht.

Ein neuer Leitfaden gibt Empfehlungen für die Verarbeitung von E-Rechnungen – auch Bieter können von den Informationen profitieren. Veröffentlicht wurde das 40-seitige Dokument vom Bayerischen Landkreistag. Er geht davon aus, dass Unternehmen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend elektronische Rechnungen stellen werden. Die Landratsämter in Bayern sind seit April 2020 dazu verpflichtet, E-Rechnungen im Oberschwellenbereich elektronisch entgegenzunehmen. Die Erweiterung auf den Unterschwellenbereich beginnt ab April 2022.

Der Leitfaden stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt Empfehlungen und Hinweise zur Übermittlung, zum Empfang, zur Verarbeitung und Aufbewahrung von E-Rechnungen sowie zum elektronischen Anordnungswesen. Für die Auftragnehmerseite dürften vorrangig die Anforderungen an E-Rechnungen und die Zugangskanäle interessant sein. Es geht unter anderem darum, welche Standards E-Rechnungen erfüllen sollten, welche Formate möglich sind und auf welchem Weg sie dem Auftraggeber übermittelt werden können.

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