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Service, Nachrichten
15.01.2024, Europa

Mehr Nachhaltigkeit am Bau durch novellierte EU-Bauprodukte-Verordnung

Mit der vorläufigen Einigung über die EU-Bauprodukte-Verordnung kann die EU-Kommission Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für die Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen.

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament hoffen, mit ihrer Einigung den ökologischen und digitalen Wandel im Gebäudesektor zu beschleunigen. Die novellierte Verordnung stelle neben anderen Aspekten sicher, dass die Bauprodukte mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft und neuen Bautechnologien im Einklang stünden.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) begrüßte den Schritt. Die Änderungen förderten etwa die Nutzung von möglichst vielen recycelten Materialien in Bauprodukten. Das sei schon seit Jahren eine zentrale Forderung des Verbandes gewesen.

Die EU-Kommission wird nun ermächtigt, die verbindlichen Mindestanforderungen in delegierten Rechtsakten festzulegen. So sollen Anreize für die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten geschaffen werden. Unter bestimmten Umständen sind aber Ausnahmen möglich – etwa, wenn keine geeigneten Angebote eingereicht wurden.

Mit der neuen Bauprodukte-Verordnung werden die seit 2011 geltenden Rechtsvorschriften aktualisiert. Für den Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen sind 15 Jahre vorgesehen.

Quellen

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