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Service, Nachrichten
08.08.2013, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz

Mindestlohn auch im Grenz-Nahverkehr

Auch bei grenzüberschreitenden Projekten zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg soll der Mindestlohn im Nahverkehr gelten.

Rheinland-Pfalz setzt sich für Mindeststandards im öffentlichen Nahverkehr auch über Ländergrenzen hinweg ein. Das Land gehe weiter gegen Sozial- und Lohndumping im öffentlichen Nahverkehr vor, sagte Arbeitsstaatssekretär David Langner (SPD) am Mittwoch in Bad Ems bei einer Veranstaltung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Dies gelte auch für grenzüberschreitende Projekte wie die anstehende gemeinsame S-Bahn-Ausschreibung Rhein-Neckar mit Baden-Württemberg.

Das Tariftreuegesetz gilt seit rund zwei Jahren im Land. Dem rheinland-pfälzischen Beispiel seien Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gefolgt, teilte Langner mit. Sie hätten Schutzvorschriften verabschiedet oder Gesetzgebungsverfahren gestartet.

Das Landestariftreuegesetz greift bei Ausschreibungen im öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr. Das Arbeitsministerium ermittelt mit einem Beirat aus Gewerkschaften und Verkehrsunternehmen repräsentative Tarifverträge als Mindeststandards für Auftragsvergaben.

Quelle: dpa

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