Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen – wie alle anderen auch – auf den gesetzlichen Mindestlohn achten. Oft liegt er bei Vergaben der öffentlichen Hand sogar höher als die gesetzliche Lohnuntergrenze. Jetzt hat das Ifo-Institut in München Studien zum Mindestlohn gesichtet und die Ergebnisse in einem Aufsatz veröffentlicht.
Arbeitszeiten angepasst
Demnach hat der 2015 eingeführte flächendeckende gesetzliche Mindestlohn zu einem Beschäftigungsabbau geführt. Die Arbeitgeber hätten dabei nicht primär mit Entlassungen reagiert, sondern überwiegend mit einer Anpassung der Arbeitszeit.
Studien zeigten, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im ersten Jahr nach der Einführung bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 5 Prozent reduziert wurde. Bei geringfügig Beschäftigten waren es 11 Prozent. Dadurch sei das insgesamt geleistete Arbeitsvolumen gesunken, was gesamtwirtschaftlich einem Beschäftigungsabbau entspreche. Die Studien errechneten Verluste zwischen 129.000 und 594.000 Stellen durch die Reaktionen der Arbeitgeber auf den Mindestlohn.