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Service, Nachrichten
17.07.2013, Deutschland

Mindestlohn für Gerüstbauer

Ab dem 1. August gilt für Gerüstbauer bundesweit eine einheitliche Lohnuntergrenze von zehn Euro die Stunde.

Ein schönes Sommerferiengeschenk: In einer Pressemitteilung gibt die Bundesregierung heute bekannt, dass ab dem 1. August 2013 die etwa 20.000 Gerüstbauer erstmals in Deutschland einen Mindestlohn von zehn Euro die Stunde erhalten. Auf diese Lohnuntergrenze haben sich die Tarifpartner im Gerüstbauhandwerk bereits Anfang des Jahres geeinigt. In einem Antrag baten sie dann das Bundesarbeitsministerium diesen Tarifvertrag allgemeinverbindlich für Deutschland zu erklären. Das Kabinett nahm nun die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zur Kenntnis. Dieser Tarifvertrag ist gültig für:

  • alle Betriebe, die mit eigenem oder fremden Material gewerbliche Gerüste erstellen
  • alle Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen (Lagerung, Wartung, Transport, etc.)
  • Firmen mit Sitz im Ausland, die aber in Deutschland arbeiten

Der Tarifvertrag endet voraussichtlich am 28. Februar 2014.

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