Ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Förderung saubererer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sieht verbindliche Mindestziele bei Vergaben in diesem Bereich vor. Der Gesetzentwurf, der die EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 umsetzt, passierte nach Änderungen im Verkehrsausschuss vor kurzem das Parlament.
Die nun vorgegebenen Ziele gelten für die öffentliche Beschaffung von im Gesetz als „sauber“ definierten Straßenfahrzeugen, leichten und schweren Nutzfahrzeugen einschließlich Bussen sowie für bestimmte Dienstleistungen. Hersteller dieser Fahrzeuge und Sektorendienstleister müssen sich zukünftig auf die neuen Vorgaben einstellen.
Mindestquoten für saubere Fahrzeuge
Das Gesetz legt fest, wie viel Prozent der Fahrzeuge in den betroffenen Fahrzeugklassen bis 2030 „sauber“ beschafft werden sollen. Für die Umsetzung werden zum 2. August 2021 auch Änderungen an der Vergabeverordnung und an der Sektorenverordnung vorgenommen. Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen: So sind zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausgenommen.