Die Vergabekammern des Bundes überprüfen öffentliche Ausschreibungen auf nationaler Ebene, wenn ein Unternehmen einen Rechtsverstoß vermutet und sich dann an eine der Kammern wendet. Das war laut Jahresbericht des Bundeskartellamtes 2024 124-mal der Fall. Die meisten Nachprüfungsverfahren betrafen die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Die Kammern fällten 55 Entscheidungen, von denen 35 zugunsten der öffentlichen Auftraggeber ausgingen. 24-mal waren die Antragsteller mit der Entscheidung nicht zufrieden und legten sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. 14 Verfahren entschieden die Kammern zugunsten der Antragsteller – bei sechs Verfahren hatten beide Seiten teilweise Recht.
45 Fälle wurden ohne Sachentscheidung wieder zurückgenommen, 22 erledigten sich anderweitig. Bei zwei weiteren Verfahren war die Kammer des Bundes nicht zuständig und die Fälle wurden an eine Länderkammer verwiesen.
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