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Neue hessische Regierung will Vergabegesetzgebung überarbeiten

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag werden „faire Löhne“ und „gute Arbeitsbedingungen“ als Eckpfeiler einer starken Wirtschaft betrachtet. In diesem Zusammenhang nehmen CDU und SPD die EU-Mindestlohnrichtlinie „zur Kenntnis“. Die Richtlinie nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht, die Zahl von Tarifverträgen zu fördern. Gleichzeitig ist es der neuen hessischen Regierung wichtig, den Unternehmen nicht zu viel Bürokratie zuzumuten. Die Gesetzesnovelle soll hierfür „intelligente“ Lösungen finden – so kommen etwa vergabefremde Kriterien auf den Prüfstand.

Festgelegt haben sich die Koalitionäre darauf, bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen Aufträge nur an Auftragnehmer zu vergeben, die nach Tarif bezahlen. Interessant: Auch die Subunternehmer müssen das tun. Damit Aufträge nicht endlos weitergereicht werden, sieht der Koalitionsvertrag vor, die Subunternehmerketten – wo möglich – auf drei Schritte zu begrenzen. Das Land will ferner die Vergabefreigrenze auf einen Auftragswert von 20.000 Euro anheben und Schwellenwerte anpassen.

Zu den konkreten Vorhaben, die im Koalitionsvertrag genannt werden, gehört die Prüfung eines zentral zu beschaffenden, digitalen Schulprogramms für die Unterrichts-, Stundenplan- und Vertretungsverwaltung.

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